LEISTUNGEN

INDIVIDUELLER 
SANIERUNGSFAHRPLAN 
(ISFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – Ihre Entscheidungshilfe und Orientierung für die geplante Sanierung

 

Der iSFP bietet Ihnen eine präzise Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes, welche beim ersten Termin Bauseits durchgeführt danach digital ausgewertet wird. Anschließend erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, in einer sinnvollen zeitlichen und technischen Reihenfolge. Er beinhaltet ebenfalls eine erste grobe Schätzung der Kosten, der vorgeschlagenen Maßnahmen.
 

Wichtig: Ein iSFP stellt keine Sanierungspflicht dar! Er dient vielmehr als Orientierungsinstrument, um schrittweise Maßnahmen zu ergreifen, die Ihr Gebäude energetisch in die richtige Richtung führen.

Neben den inhaltlichen Vorteilen öffnet der iSFP auch die Tür zu einer deutlichen Erweiterung und Verbesserung Ihrer Fördermöglichkeiten.

Voraussetzung für die Förderung der Energieberatung ist die Erstellung eines iSFP.

 

Die Vorteile des iSFP auf einen Blick

  • Die förderfähigen Sanierungskosten werden von 30.000 €/Jahr auf 60.000 €/Jahr verdoppelt
  • Die Förderqoute erhöht sich von 15 % Förderung ohne iSFP + 5 % zusätzlich durch den iSFP = 20 % BAFA-Förderung auf Ihre Sanierungskosten.
  • Die maximal möglichen Förderbeträge erhöhen sich somit von 4.000 € auf bis zu 12.000 €.
  • Die Kosten des iSFP selbst werden aktuell ebenfalls mit bis zu 650 € gefördert.
  • Ein iSFP ist 15 Jahre gültig, sodass Sie in Ihrem Tempo sanieren können und nicht unter Zeitdruck stehen.

ENERGIEAUSWEISE

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und Informationen über den Energieverbrauch liefert. Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen. Die Wahl zwischen den beiden Arten hängt vom Baujahr, der Größe und dem Zustand des Gebäudes ab:

 

Verbrauchsausweis:
Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Er ist einfacher zu erstellen und günstiger, aber weniger aussagekräftig, da er stark von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner abhängt. Ein Verbrauchsausweis kann für folgende Gebäude erstellt werden:

  • Wohngebäude, die nach 1977 gebaut oder umfassend saniert wurden
  • Wohngebäude, die vor 1977 gebaut wurden und mehr als 4 Wohneinheiten haben

Bedarfsausweis:
Dieser Ausweis bewertet die energetischen Eigenschaften des Gebäudes unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Er berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und Heizungsanlage. Der Bedarfsausweis ist detaillierter und wird für folgende Wohngebäude benötigt:

  • Neubauten
  • Unsanierte Altbauten mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten

Bei Vermietung oder Verkauf der genannten Immobilienarten ist ein Bedarfsausweis laut GEG Pflicht.

BAUBEGLEITUNG

Bei meiner Baubegleitung stelle ich für Sie sicher, dass die energetisch relevanten Elemente, Baustoffe und Einbautechniken in Ihrem Projekt den Fördervorgaben und dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) entsprechend verarbeitet werden. Nur so kann objektiv gewährleistet werden, dass die im iSFP geplanten Maßnahmen förderfähig umgesetzt werden und Bauschäden vermieden werden. Ich berate Sie und die ausführenden Handwerker bei allen energietechnischen und bauphysikalischen Fragen, plane bei Bedarf Details und Abläufe mit den Firmen und bin somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Ihnen und Ihren Handwerkern.

 

Wichtig: Baubegleitung ist keine Bauleitung, sondern bezieht sich ausschließlich auf die energetischen und förderrelevanten Aspekte Ihrer Sanierung.

 

 

ENERGIEBERATUNG

Möchten Sie wissen, welche Sanierungsoptionen für Ihr Gebäude in Frage kommen oder welche Nachrüstverpflichtungen noch zu erfüllen sind? Ich biete Ihnen eine umfassende Erstberatung und kläre Sie ausführlich über die energetischen Möglichkeiten Ihrer Immobilie auf. Diese Erstberatung ist Bestandteil des ISFP und ist bei Beauftragung eines solchen natürlich inklusive. Ich freue mich, mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren. 

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